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Angeln

Besondere Bestimmungen für die Seen von Robertville und Bütgenbach

Das Angeln in den Seen von Robertville und Bütgenbach ist vom 3. Samstag im März bis zum 31. Dezember erlaubt. Zwischen dem 3. Samstag im März und dem Freitag vor dem 1. Samstag im Juni darf jedoch nur die Forelle entnommen werden.

Vom 3. Samstag im März bis zum Freitag vor dem 1. Samstag im Juni dürfen die Angeln nicht mit den folgenden Ködern oder Kunstködern versehen sein: lebende oder tote Fische, Blinker und alle künstlichen Köder, ob gegliedert oder nicht, mit denen Raubfische gefangen werden können.

Angelboote dürfen sich nicht näher als 50 m an der Staumauer, in den Buchten der beiden Seen und nicht näher als 25 Meter am Ufer aufhalten, wenn dieses von einem Angler besetzt ist.

Auf allen Geländen sind das Entzünden von Feuer und/oder Grill, wildes Campen und Baden außerhalb der vorgesehenen Bereiche verboten.

Es ist sehr wichtig, die beiden vorgeschriebenen Angelscheine zu besitzen, um an unserem See zu angeln.

Fotos: Le Cabinet d’Amateur - Christophe Allard

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